Allzu viel will ich hier gar nicht schreiben, sonst bestellt ja keiner mehr das Buch 🙂 Aber Sie finden hier eine Einführung in diese faszinierende Insel:
Allgemeines: Jan Mayen liegt bei 71°N/8°W etwa 550 km nördlich von Island und 450 km von der Ostküste Grönlands entfernt. Die Landfläche beträgt 373 km2, was La Gomera in den Kanaren oder dem Gardasee entspricht. Die auffällige, in Südwest-Nordost-Richtung gestreckte Löffelform mit einer Länge von 53 km hat mit der Geologie zu tun (siehe nächster Abschnitt: Erdgeschichte). Besonders markant ist der in der Nordhälfte gelegene, 2277 Meter hohe Beerenberg mit seiner symmetrischen Vulkanform.
Jan Mayen wurde früh im 17. Jahrhundert entdeckt und ist seit 1930 ein Teil von Norwegen. Noch heute gibt es auf Jan Mayen eine norwegische Station. Es gibt keinerlei touristische Infrastruktur wie Übernachtungsmöglichkeiten oder Transportmöglichkeiten von und nach Jan Mayen, so dass touristische Besuche recht selten und weitgehend auf Expeditionskreuzfahrten und gelegentliche private Yachten beschränkt sind. Die Bedingungen für Landgänge sind wegen des oft rauen Wetters sowie des Mangels an geschützten Buchten schwierig. Andererseits ist Jan Mayen landschaftlich und historisch einzigartig und für abenteuerlustige Freunde der Polargebiete auf jeden Fall sehenswert.
Erdgeschichte: Geologisch ist Jan Mayen im Nordatlantik nur mit Island vergleichbar und nicht im geringsten mit Grönland, Norwegen oder Spitzbergen. Jan Mayen ist noch deutlich jünger als das erdgeschichtlich noch ziemlich pubertäre Island. Jan Mayen gehört zum System des mittelatlantischen Rückens, liegt aber nicht auf diesem drauf. Die Insel verdankt ihre Existenz einem sogenannten Hot Spot und die längliche Form dem Umstand, dass die tektonische Platte langsam driftet, während der darunter befindliche Hot Spot stationär ist. Der Vulkan Beerenberg ist nach wie vor aktiv, jedoch nicht der am Gipfel gelegene Zentralkrater. Ausbrüche hat es in den letzten Jahrhunderten vor allem an der äußersten Nordspitze gegeben.
Klima & Gletscher. Das Klima ist maritim-arktisch, mit anderen Worten es herrscht meistens ein absolutes Sauwetter. Knackig-kaltes Winterwetter gibt es selten, noch seltener Sonnenschein im Sommer. Nebel, Wind und Sprühregen, der nicht sehr ergiebig ist, einen aber trotzdem schnell völlig nass und kalt macht, sind dafür häufig. Die Ursache hierfür ist das Island-Tief, in dessen Entstehungsgebiet Jan Mayen liegt.
Mit der Höhe nimmt der Niederschlag zu und fällt vermehrt als Schnee. Daher befinden sich auf dem Beerenberg über 100 km2 Gletscherfläche. Fünf Gletscher reichen hinab bis zum Meer, aufgrund der allgemeinen Klimaerwärmung hat jedoch nur noch der Weyprechtbreen (-gletscher) eine eindrucksvolle Kalbungsfront. Die anderen, weit hinabreichenden Gletscher ziehen sich zurück und verschwinden daher mehr und mehr in ihren eigenen Endmoränen.
Meeresströmungen & Eis. Jan Mayen liegt im Mischungsgebiet verschiedener Meeresströmungen. Der Ostgrönland-Strom bringt kaltes Wasser sowie große Eismassen aus dem Nordpolbecken entlang der Ostküste Grönlands nach Süden. Diesem entgegen kommt der Golfstrom mit seinen relativ warmen Wassermassen. Jan Mayen liegt genau in der Mischungszone dieser Wassermassen und der damit verbundenen, jeweiligen Luftmassen, woraus das meist schlechte Wetter resultiert. Die Eismassen, die der Ostgrönlandstrom mit sich bringt, berühren Jan Mayen heutzutage, wenn überhaupt, dann meist nur noch um den März herum.
Flora & Fauna. Die Fauna Jan Mayens besteht vor allem aus einer recht artenarmen, aber individuenreichen Meeresvogelfauna. Vor allem Meeresvögel, die auf steilen Klippen brüten, gibt es hier zahlreich, allen voran der Eissturmvogel, die Dreizehenmöwe sowie die Dickschnabellumme und Krabbentaucher (letztere brüten unter Felsblöcken). Tundravögel wie Schneeammern, Thorshühnchen, Steinwälzer etc., die sonst in der Arktis häufig sind, gibt es auf Jan Mayen kaum, da es auch keine Tundra- oder Feuchtgebiete gibt. Landsäugetiere gibt es keine, seit der Eisfuchs im 20. Jahrhundert von Trappern ausgerottet wurde, Moschusochsen, Rentiere oder Nagetiere hat es hier nie gegeben.
Wirklich reich ist vor allem das Meer um Jan Mayen herum. Hier gibt es verschiedene Wal- und Robbenarten sowie reiche Fischgründe.
Die Vegetation besticht vor allem durch Abwesenheit, weite Flächen sind unbewachsen. Dennoch gibt es eine Reihe von Gefäßpflanzenarten wie Steinbrecharten und sogar mehrere Löwenzahnarten, darunter auch endemische (gibt es nur auf Jan Mayen). Beeindruckend sind die vielen Moos- und Flechtenarten, die stellenweise dichte, farbenfrohe Polster bilden.
Geschichte. Die frühe Geschichte liegt im Dunkeln, wobei es gut sein kann, dass vor den Walfängern nie jemand nach Jan Mayen gekommen ist. Es gibt nebelhafte Legenden über Besuche von irischen Mönchen im Mittelalter sowie etwas später von Wikingern. Die Entdeckung erfolgte möglicherweise 1608 durch Henry Hudson, sicher aber spätestens 1614 durch den Engländer John Clarke. Bald darauf begannen holländische Walfänger, die reichen Walvorkommen auszubeuten und die erlegten Wale in Landstationen auf Jan Mayen zu verarbeiten. Reste derartiger Stationen gibt es heute noch an zwei Stellen auf der Nordseite der Insel, die nach einem Walfangkapitän aus jener Zeit benannt worden ist. Ein Überwinterungsversuch der Walfänger, um die Landstationen zu bewachen sowie um den arktischen Winter zu erkunden, scheiterte tragisch: Keiner der sieben Überwinterer überlebte den Winter 1633-34.
Nachdem die Wale rar wurden und die Profite ausblieben, wurde es ruhig um Jan Mayen. Erst 1882-83 kam es zum nächsten nennenswerten Besuch und zur ersten erfolgreichen Überwinterung, als Österreich im Ersten Internationalen Polarjahr seine Station in der Maria Muschbukta auf der Nordseite der Insel etablierte. Die Station wurde ein Erfolg, und die Überwinterer konnten mit guter Gesundheit und reichhaltigen wissenschaftlichen Ergebnissen die Heimreise antreten. »Nur« ein Matrose des Transportschiffes starb während der Ankunft an Tuberkulose und wurde vor Ort begraben.
Im frühen 20. Jahrhundert entdeckten norwegische Trapper die reichen Fuchsbestände als lohnenswertes Jagdziel. Die erste Überwinterung fand 1906/07 statt und führte zu einem guten Fuchsfang, endete jedoch in einer Katastrophe, als das Transportschiff auf dem Rückweg bei Island sank, wobei alle bis auf den Maschinisten umkamen. In den folgenden Jahren kam es mehrfach zu weiteren Überwinterungen, die teilweise Rekordfänge einbrachten. Da der Anteil der besonders wertvollen Blaufüchse, einer Eisfuchsvariante mit dunklem Fell auch im Winter, deutlich höher war als sonst wo in der Arktis, haben diese Abenteuer sich zunächst finanziell ausgezahlt. Bald brachen die Bestände jedoch zusammen, heute ist der Eisfuchs auf Jan Mayen leider ausgerottet.
Die Fortschritte auf dem Gebiet der Meteorologie sowie die Notwendigkeit guter Wettervorhersagen machten schließlich eine Wetterstation auf Jan Mayen für Norwegen zur Notwendigkeit. Eine solche wurde 1921 eingerichtet und im Laufe der Jahrzehnte mehrfach verlegt, jedoch bis auf eine kurze Unterbrechung zu Kriegsbeginn bis heute kontinuierlich betrieben. Zunächst auf der Südseite gelegen und mit drei, später vier Leuten betrieben, verrichtete die Station auch Dienste als Radiostation für Fischerei- und Robbenfangschiffe in der Region.
In den 20er Jahren haben mehrfach norwegische Privatleute Jan Mayen teilweise oder ganz in Besitz genommen, bald darauf auch der Staat durch die Wetterstation. 1930 trat ein Gesetz in Kraft, das Jan Mayen zu einem Teil des Königreiches Norwegen machte. Privatrechtlich setzte sich allerdings ein Norweger durch, der sich die Insel durch mehrfache Aktivitäten vor Ort wie Aufstellen von Okkupationsschildern und Nerven der Angehörigen der Wetterstation sowie in Norwegen durch hartnäckiges Prozessieren gesichert hatte. Später erwarb der norwegische Staat den Grund und Boden käuflich, so dass die gesamte Insel heute nicht nur norwegisches Hoheitsgebiet, sondern auch Staatsbesitz ist. Die Streitigkeiten jener Zeit sowie die Persönlichkeiten, die sich hier engagiert haben, haben schon etwas bizarre Züge.
Die Wetterstation wurde während des Krieges im September 1940 evakuiert, jedoch Anfang 1941 in einiger Entfernung von der Küste wieder eingerichtet, da Wettervorhersagen für beide Kriegsparteien wichtig waren. Auch Deutschland versuchte, Wetterflugzeuge bzw. eine Station zu etablieren, beschränkte sich nach mehreren Fehlschlägen jedoch auf regelmäßige Überflüge mit Wetterbeobachtungsflugzeugen. Unterstützt von Großbritannien, unterhielt Norwegen die Station während der Kriegsjahre im Jøssingdalen (siehe Karte oben) und zum Schutz dieser Station noch eine Garnison. Mehrfach wurde bei Überflügen deutscher Flugzeuge aufeinander geschossen, ohne dass es jedoch zu nennenswertem Schaden oder Verlust an Menschenleben auf einer der Seiten gekommen wäre. Mindestens zwei deutsche Flugzeuge stürzten jedoch auf Jan Mayen durch Navigationsfehler ab. In den späteren Kriegsjahren richtete die US Coastguard in der Nähe der norwegischen Garnison eine Station zur Peilung feindlicher Radiosender ein, »Atlantic City«, die 1946 vereinbarungsgemäß wieder geräumt wurde. In die Gebäude von Atlantic City zog bald darauf die Wetterstation ein, bis 1949 endlich eine brauchbare, neue Station gebaut wurde – die Wohn- und Arbeitsverhältnisse waren bis dahin mehr als desolat geworden. Die neue Station war zweckmäßig und gemütlich, jedoch den Fallwinden des Beerenberg ausgesetzt. Extreme Windverhältnisse führten zu einem tragischen Unfall, als Stationsleiter Aksel Liberg während eines starken Sturms innerhalb des Stationsgeländes vom Wind fortgerissen wurde und rasch erfror, seine Leiche wurde Tage später in einer Entfernung von nur 150 Metern vom Stationshaus gefunden!
In den späten 50ern wurde schließlich die militärische LORAN-Station auf der Südseite gebaut, wo sie sich auch heute noch befindet, allerdings seit Ende 2005 nicht mehr in Betrieb. LORAN ist ein militärisches Navigationssystem (Long Range Navigation), das bemannte Stationen erfordert, in Zeiten von GPS jedoch langsam überflüssig wird.
Schließlich zog 1962 auch die Wetterstation zur LORAN-Station um, da ein Neubau ohnehin fällig war und somit eine gemeinsame Logistik genutzt werden konnte.
Die LORAN-Station soll seit Anfang 2006 nicht mehr in Betrieb sein (ist allerdings nach wie vor da und besetzt).
Gesetzliche Bestimmungen (2010): Im November 2010 wurde Jan Mayen der Schutzstatus eines Naturreservats verliehen. Bevor ich abschließend die für touristische Besucher wichtigsten damit einhergehenden Bestimmungen widergebe, die seit November 2010 gelten, zunächst einige Kommentare zur neuen gesetzlichen Lage.
Bis zum Sommer 2010 konnten die relativ wenigen Besucher, die nach Jan Mayen kamen, überall landen, wo Wind, Wetter und Wellen dies zuließen. Was für manche bedeutete, dass sie überhaupt nicht an Land kamen, andere verbrachten ein paar oft recht feuchtkalte Stunden in und um die Station oder in der Kvalrossbukta und ein paar Glückliche konnten innerhalb von 1-2 Tagen an etlichen interessanten Stellen an Land gehen. Ein paar sportliche Polarbegeisterte konnten sogar am Fuß des Beerenbergs für ein paar Tage ein Zeltlager errichten, um in einem seltenen, klaren Moment von dessen Gipfel in 2277 Metern Höhe aus einen Ausblick zu genießen, den nur ganz wenige zu sehen bekommen. Auf dem Mount Everest standen jedes Jahr viel mehr Menschen als auf dem Beerenberg. Das Abenteuer war logistisch anspruchsvoll, aber gesetzliche Hindernisse lagen bis 2010 nicht im Weg.
Im November 2010 erklärte die norwegische Regierung Jan Mayen jedoch zu einem Naturreservat. Dies ist in Zeiten, in denen Ölwirtschaft und Fischerei den Druck auf eine ohnehin gestresste Umwelt erhöhen und in abgelegenste Gebiete vorstoßen, prinzipiell natürlich zu begrüßen. Warum norwegische Behörden aber in dem Miniatur-Tourismus, der sich bis dahin auf Jan Mayen entwickelt hatte – die Besucherzahlen hätten jeden Tourismus-Manager in jedem noch so kleinen Nest etwa in der brandenburgischen Prärie zur sofortigen Aufgabe gezwungen – eine Bedrohung für die Natur Jan Mayens sieht, ist aber bislang ihr gut gehütetes Geheimnis. Man kann nur vermuten, dass selbst in den höheren Etagen der Osloer Bürokratie tatsächlich kein denkender Mensch Touristen als Umweltrisiko für Jan Mayen betrachtet, man will sie dort einfach nicht. Wer hätte auch nicht gerne eine ganze Insel für sich selbst? Die Argumentation, die in Hörungsdokumenten nachzulesen ist, besteht darin, dass das Ökosystem von Jan Mayen noch nicht hinreichend bekannt sei und dass man daher das vorbeugende Prinzip zur Anwendung bringen und Probleme bekämpfen müsse, auch wenn man diese nicht einmal erahnen kann. Natürlich ist rechtzeitiges Vorbeugen besser als zu spätes Handeln, wenn ein Umweltschaden bereits Fakt ist. Wenn das vorbeugende Prinzip aber als Argument zur großräumigen Sperrung ganzer Inseln dient, ohne dass irgendwer ein ökologisches Schadenspotenzial hätte beschreiben können, dann gerät es zur Farce. Das Ergebnis ist ein Ärgernis für diejenigen, die sich für eine solche Gegend begeistern, und ein massiver Verlust an Glaubwürdigkeit in staatlichen Umweltschutz. Mit dieser Logik könnte man beispielsweise auch die Evakuierung von Rügen erzwingen. Nur sicherheitshalber. Man kann ja nie wissen.
Um stark restriktive Maßnahmen bis hin zur praktisch fast vollständigen Sperrung ganzer Gebiete durchzusetzen, sollte also nach Ansicht des Inhabers dieser Webseite ein Schadenspotential erkennbar sein. Droht Schaden, müssen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, keine Frage. Worin aber soll der Schaden bestehen, wenn für ein paar Tage ein Zeltlager von Bergsteigern auf Vulkansand steht? Worin liegt der Nutzen für die Umwelt, wenn man kleinen Gruppen verbietet, mit Zodiacs an oft treibholzbedeckten Stränden anzulanden, etwa um die spärlichen Überreste der österreichischen Station von 1882-83 in der Maria Muschbukta zu betrachten oder das kleine Denkmal in der Krossbukta zu besuchen, das an das Bootunglück von 1961 erinnert? Natürlich können unachtsame Schritte und Tritte die Vegetation (soweit vorhanden) oder historische Relikte (dito) beschädigen, aber Erfahrungen aus anderen Polargebieten wie der Antarktis und Spitzbergen (wo die Gesetzgebung derzeit allerdings ähnlich paranoid zu werden droht) zeigen, dass damit effektiv und zielführend umgegangen werden kann, ohne Interessierten generell den Zugang zu verwehren. Besucherzahlen können, wenn nötig, limitiert werden; Zelten auf Vegetation kann verboten werden (wurde in Spitzbergen weitgehend getan), wie auch das (Zer)stören von Pflanzen und Tieren (dies ist selbstverständlich ebenfalls der Fall), Minimumdistanzen etwa von Brutgebieten können festgelegt werden usw. usw. Es besteht mangels ökologischen Schadenspotenzials schlicht keine Notwendigkeit, ganze Inseln und Regionen für die ohnehin sehr überschaubare interessierte Öffentlichkeit zu schließen. Warum sollten die wenigen Menschen, die die teure und oft wenig komfortable Seereise auf sich nehmen, um einen näheren Blick auf eine faszinierende Insel wie Jan Mayen zu werfen oder gar ein paar Tage dort zu verbringen, um etwa den Beerenberg zu ersteigen, das nicht weiterhin tun könnten?
Was kam also mit dem Gesetz Nr. 1456 vom 19.11.2010, genannt „Forskrift om fredning av Jan Mayen naturreservat“? Die wichtigsten Punkte sind die folgenden: Die Insel samt umliegender Gewässer ist ein Naturrservat, ausgenommen sind nur die Station und Umgebung sowie ein kleiner Teil der Kvalrossbukta. Es ist nicht erlaubt, im Naturreservat an Land zu gehen oder zu zelten (ein krasser Gegensatz zur Gesetzgebung und Praxis in den Naturreservaten Spitzbergens). Im Klartext: an Land gehen oder ein Zelt aufschlagen darf man nur in der Kvalrossbukta und in Båtvika bei der Station. Von dort aus darf man allerdings überall hin – theoretisch. Praktisch haben die meisten Besucher allerdings weder die Zeit noch die Fähigkeit, sich in nennenswertem Umfang über die Insel zu bewegen, und somit ist Jan Mayen weitestgehend gesperrt. Offiziell (Hörungsdokumente) ist natürlich nichts gesperrt, sondern der Verkehr wurde „kanalisiert“, denn von den verbliebenden Landestellen aus kann man sich ja nach wie vor über die Insel bewegen. Theoretisch. Praktisch ist dies für die meisten völlig unmöglich. Damit ist die Insel größtenteils de facto gesperrt.
Nun folgt also, soweit relevant, der Text des Gesetzes von 2010 (Übersetzung vom Seiteninhaber, kein offiziell-verbindlicher Text, teilweise gekürzt, dies wurde jeweils kenntlich gemacht)
Forskrift om fredning av Jan Mayen naturreservat (veröffentlicht 19.11.2010, 15.25 Uhr)
Kapitel I. Einleitende Bestimmungen
§ 1. Schutz
Die Insel Jan Mayen ist als Naturreservat unter der Bezeichnung Jan Mayen Naturreservat geschützt.
§ 2. Abgrenzung und Umfang
Das geschützte Gebiet umfasst:
Das Naturreservat umfasst ca. 375 km2 Langebiet und ca. 4315 km2 Seegebiet.
Die Grenzen des Naturreservats gehen aus den beigelegten Karten in den Maßstäben 1:330000 und 1:25000 hervor, datiert Miljøverndepartementet november 2010. (…)
§ 3. Zielsetzung
Das Ziel des Schutzes ist die Bewahrung einer nahezu unberührten arktischen Insel und angrenzender Seegebiete, einschließlich des Meeresbodens, mit eigener Landschaft, aktiven Vulkansystemen, spezieller Flora und Fauna und vielen historischen Relikten, insbesondere soll gesichert werden:
Kapitel II. Schutzbestimmungen
§ 4. Landschaft, Naturmilieu, Flora, Fauna, historische Relikte, Verkehr, Verunreinigung
Kapitel III. Ausnahmen und Dispensationen
§ 5. Generelle Ausnahmen
… (regelt freien Zugang für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Militär, behördliche Aufsicht etc.)
Die Verwaltungsbehörde kann geschützte historische Relikte suchen, ausgraben, untersuchen und dokumentieren und andere hierzu berechtigen.
§ 6. Dispensationen
Die Verwaltungsbehörde kann Dispensation geben
Kapitel IV. Verwaltung und Sachbearbeitung
…
(Die Paragrafen 7-9 regeln die Administration, Verwaltungsplan, Zuständigkeiten).
Kapitel V. Handhabung, Sanktionen, Inkrafttreten
§ 10 … (regelt Zwangsmaßnahmen im Fall regelwidriger Aktivitäten)
§ 11 … (regelt Strafen bei Zuwiderhandlungen: Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Gefängnis, Einzug eventueller Gewinne)
§ 12 Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt unmittelbar (Anm.: gemeint ist der 19.11.2010) in Kraft. Gleichzeitig wird das Gesetz 8792 vom 21. Juni 1974 über den Schutz von Kulturdenkmälern auf Jan Mayen aufgehoben.